Allgemeine Geschäftsbedingung

GASTHOF MAYD – SH GASTROSERVICE

BRÜHL 25, D-91056 ERLANGEN – DECHSENDORF

TEL: +49/ 9135 / 2766

E-MAIL: INFO@MAYD.DE

1.Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofes (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofes, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

2.1 Der Gasthof und der Kunde sind die Vertragspartner. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Gasthof zustande. Dem Gasthof steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofes beruhen.

3.Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gasthofes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Gasthof beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Gasthof verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gasthof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

3.4 Die Preise können vom Gasthof ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthofes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gasthof dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Gasthofes sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Gasthof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gasthof bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.7 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Gasthof berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Der Gasthof ist weiterhin berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummer 3.6 und/oder Nummer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthofes aufrechnen oder verrechnen.

3.10 Rauchverbot Das Rauchen ist im Gasthof Mayd in den Zimmern sowie allen anderen Innenbereichen untersagt. Ein ausgewiesener Raucherbereich steht vor der Eingangstür für unsere Gäste zur Verfügung. Wir bitten darum, ausschließlich diesen Bereich zu nutzen und die Türen zum Innenbereich während des Rauchens geschlossen zu halten.

3.11 Sondernreinigungsgebühr und Kosten bei Feueralarm Bei Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot wird eine Sondernreinigungsgebühr von bis zu 200€ erhoben. Sollte das Rauchen innerhalb des Gasthofes einen Feueralarm auslösen, ist der verursachende Gast verpflichtet, die Kosten des Feuerwehreinsatzes in Höhe von ca. 1200€ unverzüglich zu begleichen.

4.Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gasthofes (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Gasthofes in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gasthofes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2 Sofern zwischen dem Gasthof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthofes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gasthof in Textform ausübt.

4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gasthof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4 Der Gasthof ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

4.5 Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Kunde für die Dauer des Vertrages gemäß obiger Nummer 4.3 und 4.4 zu zahlen.

5.Rücktritt des Gasthofes

5.1 Sofern ein kostenfreier Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gasthof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthofes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Nummer 3.6 und/oder Nummer 3.7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthofes zuzurechnen ist;

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

ein Verstoß gegen oben Nummer 1.2 vorliegt.

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6.Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthof spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gasthof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7.Haftung des Gasthofes

7.1 Der Gasthof haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofes bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gasthofes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gasthofes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Nummer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofes auftreten, wird der Gasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Gasthof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Gasthofes einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Gasthof empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Gasthof nur nach Maßgabe der vorstehenden Nummer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge führt der Gasthof mit größter Sorgfalt aus. Schadensersatzansprüche, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gasthof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8.Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Gasthofes.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Geschäftssitz des Gasthofes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Gasthofes.

8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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